Anmeldung

Anmeldeverfahren

Für die Familien, deren Kinder zu Beginn eines Schuljahres in die ersten Klassen der Vinhovenschule eingeschult werden sollen, gibt es jeweils vor den Anmeldeterminen im Herbst einen Informationsabend.

Dort werden auch die beiden Betreuungsformen Pappelino und OGS vorgestellt.

Bei der Anmeldung des Kindes für die Schule kann gleichzeitig ein Antragsformular für einen Platz im offenen Ganztag (OGS) ausgefüllt werden. 

Erst im Frühjahr, wenn auch die Zusagen der Schulen erfolgen, können wir den OGS-Platz bestätigen.

Zu diesem Zeitpunkt werden u.a. folgende Unterlagen an die Familien geschickt:

  • ein OGS-Vertrag in zweifacher Ausfertigung (1x für die Stadt, 1x für die Familie), der an uns zurückgegeben wird
  • ein verbindlicher Einkommensnachweis, der zusammen mit entsprechenden Belegen an die Stadt zurückgeschickt werden muss
  • Unterlagen der Catering-Firma
  • ein Datenblatt für unsere Unterlagen
  • die Satzung der Stadt Willich über die Erhebung von Elternbeiträgen

Mit der Unterschrift der Eltern und der Schulleitung gilt der OGS-Vertrag als geschlossen und der Platz ist garantiert.


Vertragsbedingungen

Der OGS-Vertrag gilt für ein Schuljahr und verlängert sich stillschweigend bis zum Ende des Besuches der Grundschule, sofern er nicht 4 Wochen vor Ende des Schuljahres gekündigt wird.

In begründeten Ausnahmefällen kann ein Vertrag bis zum 10. eines Monats zum Ende des darauffolgenden Monats gekündigt werden. Es liegt im Ermessen der Schule und der Stadt, im Einzelfall einer vorzeitigen Kündigung aus gewichtigen Gründen zuzustimmen.


Beitrag

Der monatliche Beitrag für einen OGS-Platz ist gemäß der Satzung der Stadt Willich über die Erhebung der Elternbeiträge einkommensabhängig gestaffelt. Empfänger von ALG II, Sozialhilfe oder vergleichbaren Leistungen können auf Antrag von der Zahlung befreit werden.

Auch für die Kosten des Mittagessens können die oben genannten Personengruppen Reduzierungen beantragen.

Das Ferienprogramm ist im OGS-Beitrag enthalten. Bei Ausflügen wird für Fahrtkosten und Eintrittspreise ein Elternanteil von 50% erhoben.