Monatsbeitrag

 
Grafik: Ältere und Jüngere spielen mit Bauklötzen © Bild von brgfx auf Freepik

Für die Teilnahme von Kindern an der Schulebetreuung  gilt die Elternbeitragssatzung der Stadt Willich in seiner jeweils gültigen Fassung.

Die Ferienbetreuung ist in dem Monatsbeitrag enthalten.

Die Monatsbeiträge sind nach Einkommen gestaffelt und werden von der Stadt Willich eingezogen. Empfänger von ALG II, Sozialhilfe oder vergleichbaren Leistungen sowie Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis € 42.000  zahlen keinen Beitrag für die Kinder.

Elternbeiträge in der Schulbetreuung ab 01.08.2025:

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Die aktuelle Beitragsstaffel kann auf der Homepage der Stadt Willich (www.stadt-willich.de) abgefragt werden.