Monatsbeitrag
Für die Teilnahme von Kindern an der Schulebetreuung gilt die Elternbeitragssatzung der Stadt Willich in seiner jeweils gültigen Fassung.
Die Ferienbetreuung ist in dem Monatsbeitrag enthalten.
Die Monatsbeiträge sind nach Einkommen gestaffelt und werden von der Stadt Willich eingezogen. Empfänger von ALG II, Sozialhilfe oder vergleichbaren Leistungen sowie Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis € 42.000 zahlen keinen Beitrag für die Kinder.
Elternbeiträge in der Schulbetreuung ab 01.08.2025:
Stufe | Einkommen ab | Einkommen bis | Beitrag |
---|---|---|---|
1 | 0,00 € | 42.000,00 € | 0,00 € |
2 | 42.000,01 € | 78.000,00 € | 66,95 € |
3 | 78.000,01 € | 87,55 € | |
Jährliche Erhöhung um 3 % | Stand 08/2025 |
Die aktuelle Beitragsstaffel kann auf der Homepage der Stadt Willich (www.stadt-willich.de) abgefragt werden.